Sommerpause.-
„Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; (…)“
In seinem Ursprung bedeutete Urlaub die Einholung einer Erlaubnis jedweder Art durch einen Untergebenen von seinem Vorgesetzten bzw. umgekehrt deren Erteilung durch einen Vorgesetzten; das beinhaltete auch, sich von seinem Arbeitsplatz usw. entfernen zu dürfen, und sei es nur auf wenige Minuten oder Stunden. (…)“
Quelle: Wikipedia